Eine Impressum-Abmahnung gehört zu den häufigsten Abmahngründen im Online-Bereich. Bereits kleine formale Fehler im Impressum einer Website, eines Onlineshops oder in Social-Media-Profilen können ausreichen, um eine kostenpflichtige Abmahnung auszulösen. Betroffen sind vor allem Unternehmer, Selbstständige, Agenturen und Betreiber von Websites.

Warum wird das Impressum so häufig abgemahnt?

Das Impressum ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind insbesondere:

  • 5 TMG (Telemediengesetz)
  • 18 MStV (Medienstaatsvertrag)

Fehlt das Impressum ganz oder ist es unvollständig, veraltet oder fehlerhaft, kann dies als Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Abmahnberechtigt sind in der Regel Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände.

Typische Gründe für eine Impressum-Abmahnung

Besonders häufig werden folgende Fehler abgemahnt:

  • Fehlendes Impressum auf der Website
  • Unvollständige Anbieterkennzeichnung
  • Falsche oder veraltete Firmendaten
  • Fehlende Rechtsform oder Vertretungsberechtigte
  • Keine oder falsche Umsatzsteuer-ID
  • Kein Impressum auf Social-Media-Profilen
  • Impressum nicht leicht auffindbar (z. B. zu viele Klicks)

Gerade bei Website-Relaunches oder Social-Media-Auftritten passieren diese Fehler schnell.

Ist eine Impressum-Abmahnung immer berechtigt?

Nicht jede Impressum-Abmahnung ist automatisch rechtmäßig. In der Praxis gibt es auch:

  • formell fehlerhafte Abmahnungen
  • überhöhte Kostenforderungen
  • missbräuchliche Serienabmahnungen

Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt immer vom konkreten Verstoß, dem Abmahner und der Form der Abmahnung ab. Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich.

Was sollten Betroffene bei einer Impressum-Abmahnung tun?

  • Ruhe bewahren und Fristen notieren
  • Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen
  • Impressum nicht unüberlegt ändern, ohne die rechtliche Bewertung abzuwarten
  • Abmahnung fachlich prüfen lassen

Besonders kritisch ist die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist meist sehr weit gefasst und kann Betroffene langfristig binden – inklusive Vertragsstrafe bei kleinsten Verstößen.

Unterlassungserklärung bei Impressum-Abmahnungen

Die mitgesendete Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden. Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, um:

  • unnötige Verpflichtungen zu vermeiden
  • Vertragsstrafen zu begrenzen
  • zukünftige Risiken zu reduzieren

Eine falsche oder zu weitgehende Erklärung kann langfristig teurer werden als die Abmahnung selbst.

Welche Kosten drohen bei einer Impressum-Abmahnung?

Die Kosten setzen sich meist zusammen aus:

  • Anwaltskosten des Abmahners
  • ggf. Vertragsstrafe bei Verstoß
  • eigenen Anwaltskosten

Die Höhe variiert stark und hängt vom angesetzten Streitwert ab. Auch hier gilt: Nicht jede Kostenforderung ist berechtigt oder in voller Höhe durchsetzbar.

Wie lassen sich Impressum-Abmahnungen vermeiden?

Impressum regelmäßig prüfen und aktualisieren

  • Impressum leicht auffindbar verlinken (z. B. im Footer)
  • Impressum auch auf Social-Media-Profilen korrekt hinterlegen
  • Bei Unsicherheiten rechtlich prüfen lassen

Gerade für Unternehmen mit mehreren Online-Kanälen ist eine einheitliche und korrekte Anbieterkennzeichnung entscheidend.

Impressum-Abmahnung ernst nehmen, aber nicht überstürzt handeln

Impressum-Abmahnungen sind weit verbreitet, aber nicht immer eindeutig oder berechtigt. Wer besonnen reagiert, Fristen einhält und rechtlich prüfen lässt, kann Risiken und Kosten deutlich reduzieren. Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de finden Betroffene fundierte Informationen und Orientierung für das richtige Vorgehen.

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