Eine Abmahnung wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung gehört zu den häufigsten Abmahngründen im Online-Recht. Viele Website- und Shopbetreiber gehen davon aus, mit einer einmal erstellten Datenschutzerklärung dauerhaft auf der sicheren Seite zu sein. In der Praxis führen jedoch veraltete, unvollständige oder technisch falsche Datenschutzerklärungen regelmäßig zu rechtlichen Problemen.
Warum werden fehlerhafte Datenschutzerklärungen abgemahnt?
Die Datenschutzerklärung ist ein zentrales Element der DSGVO. Sie soll Nutzer transparent darüber informieren:
- welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden
- zu welchem Zweck
- auf welcher Rechtsgrundlage
- wie lange die Daten gespeichert werden
- welche Rechte Betroffene haben
Fehlen diese Informationen oder sind sie nicht korrekt, liegt ein Rechtsverstoß vor, der beanstandet werden kann.
Typische Fehler in Datenschutzerklärungen
Besonders häufig abgemahnt werden unter anderem:
- fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung
- veraltete Inhalte (z. B. nach Website-Relaunch)
- falsche Angaben zu Tracking-Tools oder Cookies
- fehlende Hinweise zu Betroffenenrechten
- keine Angaben zum Verantwortlichen oder Datenschutzbeauftragten
- Nutzung von Drittanbietern ohne Erwähnung (z. B. Google Fonts, Maps, YouTube)
Viele dieser Fehler entstehen durch automatische Generatoren, Plugins oder nachträgliche technische Änderungen.
Wer mahnt fehlerhafte Datenschutzerklärungen ab?
Je nach Konstellation kommen verschiedene Akteure infrage:
- Wettbewerber (wettbewerbsrechtlicher Ansatz)
- Wettbewerbsverbände
- Verbraucherschutzverbände
- Datenschutzaufsichtsbehörden (nicht per Abmahnung, sondern Bußgeldverfahren)
Nicht jede Abmahnung ist automatisch zulässig oder berechtigt – die rechtliche Grundlage ist entscheidend.
Ist eine Abmahnung wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung immer rechtmäßig?
Nein. In der Praxis zeigt sich:
- Manche Abmahnungen sind inhaltlich oder formal angreifbar
- Teilweise werden unzulässige oder pauschale Vorwürfe erhoben
- In Einzelfällen liegt ein missbräuchliches Vorgehen vor
Ob eine Abmahnung rechtmäßig ist, hängt vom konkreten Datenschutzverstoß, dem Abmahner und der rechtlichen Begründung ab.
Was sollten Betroffene bei einer solchen Abmahnung tun?
- Fristen notieren und Ruhe bewahren
- Keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben
- Datenschutzerklärung nicht vorschnell ändern, ohne die rechtliche Bewertung abzuwarten
- Abmahnung fachlich prüfen lassen
Unüberlegte Änderungen können weitere Angriffsflächen schaffen oder als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Unterlassungserklärung bei Datenschutz-Abmahnungen
Die geforderte Unterlassungserklärung ist oft sehr weit formuliert und gilt in der Regel zeitlich unbegrenzt. Sie kann:
- zukünftige Website-Änderungen stark einschränken
- hohe Vertragsstrafen auslösen
- dauerhaftes Haftungsrisiko bedeuten
Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, um das Risiko zu begrenzen.
Welche Kosten drohen?
Mögliche Kosten einer Abmahnung wegen fehlerhafter Datenschutzerklärung sind:
- Anwaltskosten des Abmahners
- Eigene Rechtsberatung
- Vertragsstrafen bei Verstößen
- Zusätzlich möglich: aufsichtsbehördliche Maßnahmen
Nicht jede Kostenforderung ist automatisch berechtigt oder in voller Höhe durchsetzbar.
Wie lassen sich Abmahnungen wegen Datenschutzerklärungen vermeiden?
- Datenschutzerklärung regelmäßig überprüfen
- Technische Änderungen sofort rechtlich berücksichtigen
- Tracking-, Analyse- und Marketing-Tools dokumentieren
- Cookie-Einwilligungen korrekt umsetzen
- Datenschutzerklärung individuell an die Website anpassen
Eine „einmal erstellte“ Datenschutzerklärung reicht in der Praxis nicht aus.
Fehlerhafte Datenschutzerklärung ist ein ernstes Abmahnrisiko
Abmahnungen wegen fehlerhafter Datenschutzerklärungen sind weit verbreitet, aber nicht immer eindeutig oder rechtmäßig. Wer besonnen reagiert, Fristen einhält und rechtlich prüft, kann Kosten und langfristige Risiken deutlich reduzieren. Soforthilfe bei Abmahnung bietet Betroffenen Orientierung und eine sachliche Einordnung der nächsten Schritte.