Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 haben sich nicht nur die Anforderungen an Unternehmen verändert, sondern auch die Diskussion über Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen intensiviert. Besonders häufig wird die Frage gestellt: Dürfen Mitbewerber DSGVO-Verstöße abmahnen?

Dieser Artikel klärt über die Rechtslage, typische Fallstricke und Handlungsmöglichkeiten auf.

Abmahnung durch Mitbewerber – rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich sind Abmahnungen ein Mittel, um Rechtsverstöße außergerichtlich zu rügen. Im Wettbewerbsrecht ist dies klar geregelt: Unternehmen können Mitbewerber abmahnen, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen und dies ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt.

Bei Datenschutzverstößen ist die Situation komplexer:

  • DSGVO-Verstöße sind primär behördlich durchsetzbar
  • Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls abmahnen
  • Ob ein Mitbewerber selbst abmahnen darf, hängt stark von der Rechtslage im Einzelfall ab

Die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich und entwickelt sich weiter.

Typische Szenarien, bei denen Mitbewerber abmahnen

Abmahnungen durch Mitbewerber werden besonders häufig ausgelöst durch:

  • fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen auf Websites
  • Cookie-Banner ohne wirksame Einwilligung
  • Nutzung von Tracking- und Analyse-Tools ohne Zustimmung
  • unzulässige E-Mail-Werbung oder Newsletter
  • fehlerhafte Auftragsverarbeitungsverträge bei externen Dienstleistern

Oft handelt es sich um formale Verstöße, die leicht übersehen werden, aber für Abmahner relevant sind.

Einschränkungen und Risiken für Mitbewerber-Abmahnungen

Abmahnungen durch Mitbewerber sind nicht unbegrenzt zulässig. Wichtige Punkte:

  • Kein generelles Abmahnrecht für jeden Datenschutzverstoß
  • Es muss ein Wettbewerbsinteresse bestehen (z. B. gleiche Branche, direkte Konkurrenz)
  • Missbräuchliche Abmahnungen können zurückgewiesen und sogar mit Gegenklagen beantwortet werden
  • Abmahnungen können selbst zu Kosten und Reputationsrisiken für den Abmahner führen

Deshalb ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung entscheidend.

Wie sollten betroffene Unternehmen reagieren?

Wer eine Abmahnung wegen DSGVO-Verstößen von einem Mitbewerber erhält, sollte strukturiert vorgehen:

  • Fristen notieren und Ruhe bewahren
  • Schreiben vollständig prüfen – Was genau wird beanstandet?
  • Rechtsverstöße bewerten – Ist der Vorwurf berechtigt?
  • Unterlassungserklärung prüfen oder modifizieren – ggf. juristische Beratung einholen
  • Strategie festlegen – Zurückweisen, verhandeln, Vergleich oder Anpassung der Prozesse

Ein pauschales Vorgehen ist selten zielführend, da jeder DSGVO-Fall individuell ist.

DSGVO-Abmahnungen durch Mitbewerber ernst nehmen, aber prüfen

Nicht jeder Datenschutzverstoß kann von Mitbewerbern abgemahnt werden. Die Rechtslage ist komplex, und formale Fehler führen häufig zu Missverständnissen. Betroffene sollten ruhig, sachlich und strukturiert reagieren, um Risiken und unnötige Kosten zu vermeiden.

Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Unternehmen eine übersichtliche Orientierung, wie sie auf DSGVO-Abmahnungen durch Mitbewerber reagieren und ihre Rechte schützen können – praxisnah, verständlich und rechtssicher.

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