Eine der häufigsten Fragen nach Erhalt einer Abmahnung lautet: Welche Kosten kommen jetzt auf mich zu? Abmahnungen sind oft mit konkreten Zahlungsforderungen verbunden, die für Betroffene überraschend hoch ausfallen können. Dabei ist nicht jede Kostenforderung automatisch berechtigt oder in der verlangten Höhe zulässig.

Dieser Ratgeber erklärt, wie sich die Kosten einer Abmahnung zusammensetzen, welche Beträge typisch sind und wie sich unnötige Kosten vermeiden lassen.

Welche Kosten können bei einer Abmahnung entstehen?

Die Kosten einer Abmahnung setzen sich in der Regel aus mehreren Positionen zusammen. Häufig gefordert werden:

  • Anwaltskosten des Abmahners
  • Schadensersatzforderungen
  • Pauschale Vergleichsbeträge
  • Vertragsstrafen bei späteren Verstößen

Nicht in jedem Fall sind alle Positionen berechtigt oder durchsetzbar.

Anwaltskosten und Streitwert

Die Abmahnkosten richten sich häufig nach einem sogenannten Streitwert. Je höher dieser angesetzt wird, desto höher fallen die Anwaltskosten aus.

Dabei gilt:

  • Streitwerte werden oft sehr hoch angesetzt
  • Die Angemessenheit ist im Einzelfall prüfbar
  • Gerichte korrigieren überhöhte Streitwerte regelmäßig

Gerade bei Wettbewerbs-, Marken- oder Designabmahnungen können hohe Streitwerte angesetzt werden, die nicht immer gerechtfertigt sind.

Schadensersatz – nicht immer zulässig

Neben den Abmahnkosten wird häufig Schadensersatz verlangt, etwa:

  • bei Urheberrechtsverletzungen (Lizenzanalogie)
  • bei Filesharing-Abmahnungen
  • bei Markenrechtsverletzungen

Ob ein Schadensersatzanspruch besteht und in welcher Höhe, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem:

  • Art und Dauer der Nutzung
  • Verschuldensgrad
  • wirtschaftliche Bedeutung des Verstoßes

Pauschale Forderungen sind nicht automatisch zulässig.

Vergleichsbeträge – Vorsicht vor vorschneller Zahlung

Viele Abmahnungen enthalten ein Vergleichsangebot, bei dem ein pauschaler Betrag zur „endgültigen Erledigung“ gefordert wird.

Wichtig zu wissen:

  • Vergleichsbeträge sind verhandelbar
  • Eine Zahlung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden
  • Nicht jeder Vergleich ist wirtschaftlich sinnvoll

Auch hier gilt: Nicht vorschnell zahlen, sondern prüfen lassen.

Vertragsstrafen – Kosten mit Langzeitwirkung

Besonders risikoreich sind Vertragsstrafen, die aus einer Unterlassungserklärung resultieren. Diese fallen an, wenn gegen die abgegebene Erklärung verstoßen wird.

Dabei ist zu beachten:

  • Vertragsstrafen können sehr hoch sein
  • Schon geringfügige Verstöße können ausreichen
  • Die Verpflichtung gilt meist zeitlich unbegrenzt

Die größten Kosten entstehen daher oft nicht sofort, sondern erst in der Zukunft.

Wer trägt die Kosten einer Abmahnung?

Grundsätzlich gilt:

  • Ist die Abmahnung berechtigt, können Kosten zu tragen sein
  • Ist sie unberechtigt oder überzogen, müssen Kosten nicht übernommen werden

Ob Kosten tatsächlich geschuldet sind, hängt vom Einzelfall ab und sollte immer geprüft werden.

Wie lassen sich Abmahnkosten reduzieren oder vermeiden?

In vielen Fällen lassen sich Kosten deutlich senken, zum Beispiel durch:

  • Prüfung der Berechtigung der Abmahnung
  • Reduzierung überhöhter Streitwerte
  • Modifizierte Unterlassungserklärungen
  • Verhandlungen über Vergleichsbeträge
  • Vollständige Zurückweisung unberechtigter Forderungen

Ein strukturiertes Vorgehen zahlt sich hier oft aus.

Kosten einer Abmahnung realistisch einschätzen und prüfen lassen

Die Kosten einer Abmahnung sind für viele Betroffene das größte Risiko. Nicht jede Forderung ist jedoch berechtigt oder in der geforderten Höhe durchsetzbar. Wer vorschnell zahlt oder ungeprüft unterschreibt, riskiert unnötige und langfristige finanzielle Belastungen.

Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene eine erste klare Orientierung, wie Abmahnkosten einzuordnen sind und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen – verständlich, sachlich und mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen.

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