Die Unterlassungserklärung ist eines der zentralen Elemente einer Abmahnung und zugleich einer der größten Risikofaktoren für Betroffene. Wer eine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt, bindet sich häufig lebenslang und setzt sich erheblichen finanziellen Risiken aus.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine Unterlassungserklärung ist, warum besondere Vorsicht geboten ist und wie Sie richtig damit umgehen sollten.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtlich verbindliche Erklärung, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie wird in der Regel im Zusammenhang mit einer Abmahnung abgegeben und ist meist mit einer Vertragsstrafe versehen.

Ziel ist es, die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuräumen und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Warum Unterlassungserklärungen besonders riskant sind

Viele Betroffene unterschätzen die Tragweite einer Unterlassungserklärung. Entscheidend ist:

  • Sie wirkt meist zeitlich unbegrenzt
  • Vertragsstrafen können bereits bei geringfügigen Verstößen anfallen
  • Auch technische oder unbeabsichtigte Verstöße können relevant sein
  • Die Erklärung gilt unabhängig von späteren Rechtsänderungen

Einmal abgegeben, lässt sich eine Unterlassungserklärung nur in Ausnahmefällen wieder aufheben.

Vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind meist einseitig

Die einer Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärungen sind in der Regel zugunsten des Abmahners formuliert. Häufig sind sie:

  • zu weit gefasst
  • unklar oder missverständlich
  • nicht auf den konkreten Verstoß begrenzt
  • mit hohen Vertragsstrafen versehen

Daher gilt: Nicht ungeprüft übernehmen oder unterschreiben.

Modifizierte Unterlassungserklärung – eine mögliche Alternative

In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese kann:

  • inhaltlich eingegrenzt werden
  • rechtlich präziser formuliert sein
  • unnötige Risiken reduzieren
  • Vertragsstrafen angemessen regeln

Ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Fall ab und sollte individuell geprüft werden.

Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis

Ein häufiger Irrtum ist, dass mit der Unterlassungserklärung automatisch ein Schuldanerkenntnis verbunden ist. Tatsächlich kann – und sollte – die Erklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden.

Dies ist besonders wichtig, um:

  • Schadensersatzforderungen abzuwehren
  • spätere Nachteile zu vermeiden
  • die eigene Rechtsposition zu wahren

Was Betroffene vor Abgabe einer Unterlassungserklärung prüfen sollten

Vor jeder Entscheidung sollten unter anderem folgende Fragen geklärt werden:

  • Liegt tatsächlich ein Rechtsverstoß vor?
  • Ist der Abmahner überhaupt berechtigt?
  • Ist die Erklärung zu weit gefasst?
  • Welche Vertragsstrafen drohen?
  • Gibt es alternative Reaktionsmöglichkeiten?

Eine pauschale Vorgehensweise ist hier besonders riskant.

Unterlassungserklärungen nie ungeprüft abgeben

Die Unterlassungserklärung ist kein formaler Akt, sondern eine weitreichende rechtliche Verpflichtung. Wer vorschnell unterschreibt, geht oft unnötige und langfristige Risiken ein. Eine sachliche Prüfung und eine angepasste Strategie sind entscheidend, um wirtschaftliche und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene eine erste verständliche Orientierung, wie mit einer Unterlassungserklärung umzugehen ist – strukturiert, nachvollziehbar und ohne unnötige Risiken.

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