Wer eine Abmahnung erhält, steht häufig vor der Frage, ob und wie eine Unterlassungserklärung modifiziert werden sollte. Eine angepasste Erklärung kann Risiken reduzieren – sie kann aber auch neue Probleme schaffen, wenn sie fehlerhaft formuliert ist.
In diesem Ratgeber zeigen wir die fünf häufigsten Fallen, die bei der Modifikation einer Unterlassungserklärung auftreten, und erklären, worauf Betroffene besonders achten sollten.
Warum eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein kann
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist in der Regel zugunsten des Abmahners formuliert. Sie enthält oft:
- zu weit gefasste Verpflichtungen
- unklare Formulierungen
- hohe Vertragsstrafen
- lebenslange Bindungen
Eine Modifikation kann helfen, die Erklärung auf das rechtlich Notwendige zu begrenzen, ohne die Wiederholungsgefahr offen zu lassen.
Falle 1: Zu weit gefasste Unterlassungspflichten
Eine der häufigsten Fehlerquellen ist eine inhaltlich zu weit gefasste Erklärung. Wird das Unterlassungsversprechen nicht präzise formuliert, kann es:
- auch rechtmäßige Handlungen erfassen
- zukünftige Geschäftsmodelle einschränken
- unnötige Vertragsstrafen auslösen
Je allgemeiner die Formulierung, desto größer das Risiko.
Falle 2: Unklare oder widersprüchliche Formulierungen
Unpräzise Formulierungen führen häufig zu Streit darüber, was genau verboten ist. Das Risiko:
- unterschiedliche Auslegung durch Abmahner und Abgemahnten
- erhöhte Vertragsstrafengefahr
- neue Auseinandersetzungen trotz abgegebener Erklärung
Klarheit und Eindeutigkeit sind hier entscheidend.
Falle 3: Unangemessene Vertragsstrafenregelungen
Viele Unterlassungserklärungen enthalten starre und hohe Vertragsstrafen. Bei der Modifikation wird dieser Punkt oft übersehen oder falsch geregelt.
Problematisch sind:
- feste Vertragsstrafen ohne Ermessensspielraum
- unklare Berechnung der Strafhöhe
- fehlende Begrenzung bei mehreren Verstößen
Die Vertragsstrafe entscheidet häufig über das wirtschaftliche Risiko.
Falle 4: Anerkennung einer Rechtspflicht oder Schuld
Eine weitere typische Falle ist die unbewusste Anerkennung eines Rechtsverstoßes. Formulierungen können so ausgelegt werden, dass:
- ein Schuldanerkenntnis vorliegt
- Schadensersatzforderungen erleichtert werden
- die eigene Rechtsposition geschwächt wird
Eine Unterlassungserklärung sollte grundsätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden.
Falle 5: Wiederholungsgefahr nicht vollständig ausgeräumt
Ist die modifizierte Unterlassungserklärung zu eng oder unvollständig, kann sie die Wiederholungsgefahr nicht wirksam beseitigen. Die Folge:
- der Abmahner kann gerichtliche Schritte einleiten
- zusätzliche Kosten entstehen
- einstweilige Verfügungen drohen
Eine Modifikation muss daher rechtlich ausreichend, aber nicht überzogen sein.
Warum pauschale Muster gefährlich sind
Im Internet finden sich zahlreiche Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen. Diese sind jedoch meist:
- nicht auf den konkreten Sachverhalt abgestimmt
- rechtlich veraltet
- zu allgemein oder zu speziell
Eine unpassende Mustererklärung kann mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.
Modifizieren ja – aber mit Augenmaß
Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann ein sinnvolles Mittel sein, um Risiken zu reduzieren. Sie erfordert jedoch juristisches Feingefühl und eine sorgfältige Abwägung. Die fünf typischen Fallen zeigen, dass Fehler hier schnell zu langfristigen finanziellen Folgen führen können.
Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene eine klare Orientierung, welche Aspekte bei einer Unterlassungserklärung kritisch sind und warum eine individuelle Prüfung entscheidend ist.