Nein, eine Unterlassungserklärung muss nicht blind unterschrieben werden. Sie ist oft zu weit gefasst oder enthält hohe Vertragsstrafen. Vor der Unterzeichnung sollte der Inhalt geprüft und gegebenenfalls modifiziert werden, um Risiken zu minimieren.

Was ist eine Unterlassungserklärung?

Eine Unterlassungserklärung ist ein schriftliches Versprechen, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Sie wird häufig zusammen mit einer Abmahnung verschickt und enthält oft:

  • die konkrete Beschreibung des beanstandeten Verhaltens
  • Verpflichtungen für die Zukunft
  • Vertragsstrafen für den Fall eines erneuten Verstoßes

Ziel ist es, den Abmahner abzusichern und einen Rechtsstreit außergerichtlich zu vermeiden.

Risiken bei ungeprüfter Unterschrift

Eine Unterlassungserklärung, die unüberlegt unterschrieben wird, kann:

  • lebenslange Verpflichtungen begründen
  • Vertragsstrafen in sehr hoher Höhe auslösen
  • auch rechtmäßige Handlungen erfassen

Das kann schnell teuer werden und die eigene Position schwächen.

Optionen vor der Unterschrift

1. Prüfung durch Fachanwalt

  • Sicherstellen, dass die Erklärung nur das unbedingt Notwendige abdeckt
  • Vertragsstrafen realistisch begrenzen

2. Modifikation der Erklärung

  • Formulierungen anpassen, um Risiken zu reduzieren
  • Wiederholungsgefahr klar abgrenzen
  • Keine Anerkennung von Schuld, wenn nicht zutreffend

3. Gezielte Reaktion

  • Stellungnahme oder Vergleich verhandeln
  • Abwägen, ob eine modifizierte Erklärung abgegeben wird oder die Abmahnung ganz bestritten werden kann

Nicht vorschnell unterschreiben

Eine Unterlassungserklärung darf nicht blind unterschrieben werden. Sinnvoll ist:

  • prüfen, abwägen, ggf. modifizieren
  • juristische Beratung einholen
  • Fristen beachten

Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene praxisnahe Hinweise, wie sie Unterlassungserklärungen richtig handhaben und typische Fehler vermeiden.

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