Nein, die Abmahnkosten müssen nicht sofort bezahlt werden. Bevor eine Zahlung erfolgt, sollte geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt ist, die Kosten angemessen sind und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung erforderlich ist. Eine vorschnelle Zahlung kann unnötige Risiken bergen.
Warum nicht sofort zahlen?
Viele Abmahnungen enthalten kurze Zahlungsfristen (z. B. 7–14 Tage), die Betroffene unter Druck setzen sollen. Eine vorschnelle Zahlung kann:
- als Anerkennung der Forderung gewertet werden
- die Verhandlungsposition schwächen
- zukünftige Kostenforderungen begünstigen
Deshalb ist eine Prüfung vor Zahlung essenziell.
Schritte vor der Zahlung
- Prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist
- Liegt ein tatsächlicher Rechtsverstoß vor?
- Ist der Abmahner legitimiert?
- Kosten überprüfen
- Anwaltskosten, Schadensersatz oder Vergleichsbeträge dürfen nicht automatisch übernommen werden
- Überhöhte Forderungen können zurückgewiesen werden
- Unterlassungserklärung prüfen oder modifizieren
- Ohne korrekte Erklärung kann die Situation verschärft werden
- Modifikation schützt vor unberechtigten Strafen
- Juristische Beratung einholen
- Fachanwalt prüft Berechtigung und Risiken
- Hilft bei der Verhandlung oder Zurückweisung
Was passiert, wenn ich nicht sofort zahle?
- Keine automatische Eskalation, solange Fristen beachtet werden
- Abmahner kann ggf. gerichtliche Schritte einleiten
- Rechtlich bleibt man geschützt, wenn man überlegt reagiert
Wichtig ist, dass Reaktionsfristen für Unterlassungserklärung oder Stellungnahme trotzdem eingehalten werden.
Zahlung nicht übereilt leisten
Abmahnkosten müssen nicht sofort beglichen werden. Sinnvoll ist:
- Prüfung der Berechtigung
- Überprüfung der Kostenhöhe
- ggf. Modifikation der Unterlassungserklärung
- Fristgerechtes, überlegtes Handeln
Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erfahren Betroffene, wie sie Abmahnkosten realistisch einschätzen und unnötige Zahlungen vermeiden.