Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Datenschutzverstöße ein sensibles Thema für Unternehmen, Selbstständige und Websitebetreiber. Neben behördlichen Bußgeldern geraten zunehmend auch datenschutzrechtliche Abmahnungen in den Fokus. Häufig betreffen sie formale Fehler auf Websites oder im Online-Marketing.
Dieser Beitrag erklärt, wann eine DSGVO-Abmahnung droht, welche typischen Ursachen es gibt und wie Betroffene rechtssicher reagieren sollten.
Was ist eine Abmahnung wegen DSGVO-Verstoß?
Eine Abmahnung im Zusammenhang mit der DSGVO richtet sich gegen angebliche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Pflichten, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Ziel der Abmahnung ist es, den beanstandeten Datenschutzverstoß zu beseitigen und zukünftige Verstöße zu verhindern. In der Praxis werden häufig Unterlassungserklärungen, Abmahnkosten und Anpassungen der Website oder interner Prozesse gefordert.
Typische Gründe für DSGVO-Abmahnungen
Datenschutzabmahnungen entstehen häufig durch formale oder technische Mängel. Zu den häufigsten Auslösern zählen:
- Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung
- Einsatz von Tracking- oder Analyse-Tools ohne Einwilligung
- Unzulässige Cookies oder fehlerhafte Cookie-Banner
- Kontaktformulare ohne ausreichende Datenschutzhinweise
- Fehlende SSL-Verschlüsselung
- Nutzung externer Dienste ohne Auftragsverarbeitungsvertrag
- Unzulässige Newsletter- oder E-Mail-Werbung
Gerade Websites und Online-Shops sind besonders anfällig für solche Beanstandungen.
Wer darf wegen DSGVO-Verstößen abmahnen?
Ob und in welchem Umfang DSGVO-Verstöße abgemahnt werden dürfen, ist rechtlich differenziert zu betrachten. Abmahnungen können unter anderem ausgesprochen werden durch:
- Mitbewerber bei wettbewerbsrelevanten Datenschutzverstößen
- Verbraucherschutzverbände
- Wettbewerbsverbände
- In bestimmten Fällen betroffene Personen
Nicht jede DSGVO-Abmahnung ist automatisch berechtigt. Ob ein Verstoß tatsächlich abmahnfähig ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
Unterlassungserklärung bei DSGVO-Abmahnungen – besondere Vorsicht geboten
Auch DSGVO-Abmahnungen enthalten häufig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese verpflichtet dazu, den Datenschutzverstoß dauerhaft zu unterlassen und die beanstandeten Prozesse anzupassen.
Wichtig zu beachten:
- Unterlassungserklärungen wirken langfristig
- Vertragsstrafen drohen bei erneuten oder ähnlichen Verstößen
- Technische Änderungen müssen dauerhaft kontrolliert werden
Daher gilt: Keine Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Oft ist eine Anpassung oder Zurückweisung der Forderungen möglich.
Kosten, Risiken und weitere Folgen
Neben den Abmahnkosten drohen bei DSGVO-Verstößen weitere Konsequenzen:
- Anwaltskosten des Abmahners
- Eigene Rechtsberatungskosten
- Anpassungs- und Umstellungskosten
- Bußgelder durch Datenschutzbehörden
- Reputationsschäden
Eine unüberlegte Reaktion kann die wirtschaftlichen Folgen deutlich verschärfen.
Wie sollten Betroffene bei einer DSGVO-Abmahnung reagieren?
Ein strukturiertes Vorgehen ist auch hier entscheidend:
- Fristen einhalten und Ruhe bewahren
- Abmahnung rechtlich prüfen lassen
- Tatsächlichen Datenschutzverstoß analysieren
- Technische und organisatorische Maßnahmen bewerten
- Geeignete Strategie festlegen (anpassen, modifizieren, zurückweisen)
Datenschutzrechtliche Bewertungen sind komplex – pauschale Lösungen sind selten zielführend.
DSGVO-Abmahnungen sind sachlich zu prüfen und strategisch zu handeln
Eine Abmahnung wegen DSGVO-Verstoß ist ernst zu nehmen, aber nicht zwangsläufig berechtigt. Viele Abmahnungen beruhen auf formalen Fehlern oder rechtlichen Graubereichen. Wer vorschnell reagiert, riskiert langfristige Verpflichtungen und zusätzliche Kosten.
Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene eine klare erste Orientierung, wie sie bei einer DSGVO-Abmahnung vorgehen sollten – verständlich, strukturiert und mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen.