Designrechtliche Abmahnungen betreffen vor allem Unternehmen, Händler, Designer und Hersteller, treten jedoch zunehmend auch im Onlinehandel auf. Häufig geht es um die angeblich unzulässige Nutzung oder Nachahmung eines geschützten Produktdesigns. Betroffene sind oft überrascht, da Designschutz weniger bekannt ist als Marken- oder Urheberrecht.

Dieser Beitrag erläutert, was eine Abmahnung im Designrecht bedeutet, welche typischen Ursachen es gibt und wie Betroffene sachlich und strategisch reagieren sollten.

Was ist eine Abmahnung im Designrecht?

Eine Abmahnung im Designrecht ist ein außergerichtliches Schreiben, mit dem der Inhaber eines eingetragenen Designs eine Verletzung seines Designschutzes geltend macht. Rechtsgrundlage ist das Designgesetz (DesignG) sowie ergänzend das europäische Designrecht.

Ziel der Abmahnung ist es, die weitere Nutzung des beanstandeten Designs zu unterbinden und zukünftige Verletzungen zu vermeiden. In der Praxis sind designrechtliche Abmahnungen häufig mit Unterlassungs-, Auskunfts- und Kostenforderungen verbunden.

Typische Gründe für eine designrechtliche Abmahnung

Designabmahnungen entstehen oft im Zusammenhang mit Produktgestaltung und Vertrieb. Typische Auslöser sind unter anderem:

  • Vertrieb von Produkten mit ähnlicher Form- oder Farbgestaltung
  • Nachahmung geschützter Produktdesigns
  • Verwendung geschützter Designs in Onlineshops
  • Nutzung von Designabbildungen in Werbung oder Katalogen
  • Import oder Verkauf designverletzender Waren
  • Verwendung von Verpackungsdesigns mit Schutzumfang

Besonders kritisch ist, dass bereits eine ähnliche Gesamtwirkung ausreichen kann, um eine Abmahnung auszulösen.

Wer darf im Designrecht abmahnen?

Abmahnbefugt ist grundsätzlich der Inhaber des eingetragenen Designs. Dazu zählen:

  • Hersteller und Produzenten
  • Unternehmen und Markeninhaber
  • Lizenznehmer, sofern berechtigt

Ob tatsächlich eine Designverletzung vorliegt, hängt unter anderem vom Schutzumfang des Designs, dem Vergleich der Gesamtwirkung und dem Grad der Gestaltungsfreiheit ab.

Unterlassungserklärung im Designrecht – langfristige Bindung beachten

Wie bei anderen Schutzrechten enthält auch die designrechtliche Abmahnung regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Wichtig zu beachten:

  • Unterlassungserklärungen sind meist zeitlich unbegrenzt
  • Vertragsstrafen können bei Wiederholung erheblich sein
  • Auch geringfügige Abweichungen können problematisch werden

Daher gilt auch hier: Unterlassungserklärungen nicht ungeprüft unterzeichnen. Häufig ist eine modifizierte Unterlassungserklärung oder eine vollständige Zurückweisung der Ansprüche möglich.

Kosten und wirtschaftliche Folgen einer Designabmahnung

Designrechtliche Abmahnungen können erhebliche Kosten verursachen. Typische Forderungen sind:

  • Anwaltskosten auf Basis hoher Streitwerte
  • Kosten für Auskunft und Rechnungslegung
  • Schadensersatzforderungen
  • Vertragsstrafen bei erneuten Verstößen

Gerade im Produkt- und Onlinehandel können designrechtliche Streitigkeiten erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Wie sollten Betroffene bei einer Designrechtsabmahnung reagieren?

Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend:

  • Fristen notieren und Ruhe bewahren
  • Abmahnung und Designschutz prüfen lassen
  • Vergleich der Gesamtwirkung der Designs vornehmen
  • Schutzumfang und Gültigkeit des Designs bewerten
  • Geeignete Strategie festlegen (modifizieren, verhandeln, zurückweisen)

Designrechtliche Bewertungen sind komplex und stark vom Einzelfall abhängig.

Designrechtsabmahnungen prüfen statt vorschnell reagieren

Eine Abmahnung im Designrecht ist ernst zu nehmen, aber nicht automatisch berechtigt. Wer vorschnell zahlt oder ungeprüft unterschreibt, riskiert langfristige Verpflichtungen und hohe Kosten. Mit einer sachlichen Prüfung und einer klaren Strategie lassen sich viele designrechtliche Abmahnungen reduzieren oder vollständig abwehren.

Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene eine erste verständliche Orientierung, wie sie bei einer designrechtlichen Abmahnung vorgehen sollten – strukturiert, nachvollziehbar und ohne unnötige Risiken.

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