Die Kosten einer Abmahnung liegen häufig zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro. Sie setzen sich in der Regel aus Anwaltskosten, ggf. Schadensersatz und späteren Vertragsstrafen zusammen. Die genaue Höhe hängt von Art, Umfang und rechtlicher Grundlage der Abmahnung ab.

Welche Kosten entstehen bei einer Abmahnung?

Eine Abmahnung kann mehrere Kostenpositionen enthalten:

1. Anwaltskosten des Abmahners

  • Berechnung meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Grundlage ist der sogenannte Streitwert
  • Typische Kosten: 500 € bis 1.500 €, teils auch deutlich höher

2. Schadensersatz

  • Vor allem bei Urheber- oder Markenrechtsverstößen
  • Höhe abhängig von Nutzungsdauer, Reichweite und Art des Verstoßes
  • Kann zusätzlich zu den Anwaltskosten verlangt werden

3. Vertragsstrafen (zukünftig)

  • Entstehen bei Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung
  • Häufig mehrere tausend Euro pro Verstoß

Wovon hängen die Kosten konkret ab?

Die Kosten einer Abmahnung richten sich u. a. nach:

  • Rechtsgebiet (z. B. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, DSGVO)
  • Schwere und Umfang des behaupteten Verstoßes
  • Streitwertansatz des Abmahners
  • Anzahl der Abmahnsachverhalte
  • Ob eine Unterlassungserklärung abgegeben wird

Nicht jede Kostenforderung ist automatisch berechtigt.

Muss man die Kosten immer bezahlen?

Nein.
Die Kosten müssen nur dann übernommen werden, wenn die Abmahnung:

  • inhaltlich berechtigt ist
  • formell korrekt ausgesprochen wurde
  • nicht missbräuchlich ist

Unberechtigte oder überhöhte Kostenforderungen können reduziert oder vollständig zurückgewiesen werden.

Wie lassen sich Kosten begrenzen?

Kosten lassen sich häufig senken durch:

  • frühzeitige Prüfung der Abmahnung
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • gezielte Verhandlung über Kosten
  • Vermeidung gerichtlicher Verfahren

Je früher reagiert wird, desto besser lassen sich Risiken kontrollieren.

Kosten sind oft vermeidbar oder reduzierbar

Eine Abmahnung kann teuer werden, muss es aber nicht. Viele Kostenforderungen sind angreifbar oder überzogen. Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene verständliche Informationen, wie sie Abmahnkosten richtig einschätzen und unnötige Zahlungen vermeiden.

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