Abmahnungen sind nicht immer rechtmäßig. Sie können berechtigt sein, wenn ein tatsächlicher Rechtsverstoß vorliegt, oder missbräuchlich, wenn sie ohne echten Rechtsgrund oder zur Erzielung von Zahlungen eingesetzt werden.
Wann sind Abmahnungen rechtmäßig?
Eine Abmahnung ist rechtmäßig, wenn:
- ein tatsächlicher Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt (z. B. Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- oder Datenschutzrecht)
- der Abmahner aktivlegitimiert ist
- die Abmahnung inhaltlich und formal korrekt ist
- die Kosten angemessen sind
In diesem Fall dient die Abmahnung der außergerichtlichen Streitbeilegung und ist ein legales Mittel zur Rechtsdurchsetzung.
Wann kann eine Abmahnung missbräuchlich sein?
Abmahnungen gelten als missbräuchlich, wenn:
- kein tatsächlicher Rechtsverstoß vorliegt
- der Abmahner nicht aktivlegitimiert ist
- die Abmahnung überhöhte Kosten oder unfaire Vertragsstrafen fordert
- Abmahnungen gezielt zur Einnahmenerzielung oder Einschüchterung verwendet werden
Solche Abmahnungen können angefochten oder zurückgewiesen werden.
Wie erkennt man missbräuchliche Abmahnungen?
- Überhöhte Forderungen ohne nachvollziehbaren Grund
- Wiederholte Abmahnungen derselben Art ohne ernsthaften Rechtsinteresse
- Abmahnungen durch bekannte „Abmahnvereine“ oder dubiose Kanzleien
- Fehlende oder falsche Angaben im Schreiben
Eine Prüfung durch Fachanwälte ist hier besonders wichtig.
Vorsicht und Prüfung sind entscheidend
Abmahnungen können berechtigt sein, müssen es aber nicht. Wer Fristen einhält, Unterlassungserklärungen prüft und rechtliche Unterstützung einholt, minimiert Risiken und Kosten. Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene praxisnahe Hinweise, wie sie berechtigte und missbräuchliche Abmahnungen erkennen und richtig reagieren.