Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein angeblich rechtswidriges Verhalten künftig zu unterlassen. Sie ist nur dann berechtigt, wenn tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, der Abmahner dazu befugt ist und die Abmahnung inhaltlich sowie formal korrekt erfolgt.

Was versteht man unter einer Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Mittel, mit dem ein Rechtsverstoß beanstandet wird. Ziel ist es, den Streit ohne Gericht zu klären und dem Abgemahnten die Möglichkeit zu geben, den Verstoß zu beenden.

Typischerweise enthält eine Abmahnung:

  • die Beschreibung des angeblichen Rechtsverstoßes
  • die Aufforderung zur Unterlassung
  • eine Unterlassungserklärung
  • häufig eine Kosten- oder Zahlungsforderung

Abmahnungen sind vor allem im Online-Umfeld verbreitet.

In welchen Bereichen kommen Abmahnungen häufig vor?

Abmahnungen treten besonders häufig in folgenden Rechtsgebieten auf:

  • Wettbewerbsrecht (z. B. fehlerhafte Werbung)
  • Urheberrecht (z. B. Bilder, Texte, Filesharing)
  • Markenrecht (z. B. Nutzung geschützter Begriffe)
  • Datenschutz / DSGVO (z. B. Cookie-Banner, Tracking)
  • Design- und Produktrecht

Je nach Rechtsgebiet gelten unterschiedliche Anforderungen.

Wann ist eine Abmahnung grundsätzlich berechtigt?

Eine Abmahnung ist nur dann berechtigt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein tatsächlicher Rechtsverstoß vor
    Das beanstandete Verhalten muss objektiv gegen geltendes Recht verstoßen.
  2. Der Abmahner ist abmahnberechtigt
    Das können z. B. Mitbewerber, Rechteinhaber oder bestimmte Verbände sein.
  3. Die Abmahnung ist inhaltlich korrekt
    Der Vorwurf muss konkret, nachvollziehbar und zutreffend dargestellt sein.
  4. Die Forderungen sind angemessen
    Unterlassungserklärung und Kosten dürfen nicht überzogen sein.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Abmahnung angreifbar oder unberechtigt.

Wann ist eine Abmahnung unberechtigt oder problematisch?

Abmahnungen sind häufig teilweise oder vollständig unberechtigt, etwa wenn:

  • kein tatsächlicher Rechtsverstoß vorliegt
  • der Abmahner nicht aktivlegitimiert ist
  • der Vorwurf falsch oder veraltet ist
  • die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist
  • überhöhte Kosten gefordert werden
  • die Abmahnung missbräuchlich erfolgt

Gerade formale Fehler führen oft zu unzulässigen Abmahnungen.

Missbräuchliche Abmahnungen

Von einer missbräuchlichen Abmahnung spricht man, wenn nicht der Rechtsverstoß, sondern das Erzielung von Gebühren oder Druck im Vordergrund steht.

Anzeichen können sein:

  • massenhaft versendete Abmahnungen
  • unverhältnismäßig hohe Forderungen
  • geringe wirtschaftliche Relevanz des Vorwurfs

Solche Abmahnungen können zurückgewiesen werden.

Warum eine Prüfung immer sinnvoll ist

Auch wenn eine Abmahnung auf den ersten Blick plausibel wirkt, lohnt sich eine sachliche Prüfung fast immer. Erfahrungsgemäß sind:

  • viele Abmahnungen zu weit gefasst
  • Kosten überhöht angesetzt
  • Unterlassungserklärungen unnötig riskant

Ein ungeprüftes Vorgehen kann langfristige finanzielle Folgen haben.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt

Eine Abmahnung ist ein rechtliches Instrument, aber kein Freifahrtschein für Forderungen. Ob sie berechtigt ist, hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die im Einzelfall genau geprüft werden sollten.

Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de finden Betroffene eine klare und verständliche Orientierung, um Abmahnungen richtig einzuordnen und typische Fehler zu vermeiden.

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