Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht trifft viele Unternehmen, Onlinehändler und Selbstständige überraschend. Häufig geht es um vermeintlich unlautere geschäftliche Handlungen, fehlerhafte Pflichtangaben oder irreführende Werbung. Wer eine solche Abmahnung erhält, sollte besonnen reagieren – denn voreilige Schritte können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, was eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist, welche typischen Gründe es gibt und wie Betroffene richtig vorgehen sollten.
Was ist eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht?
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ein außergerichtliches Instrument, mit dem ein Mitbewerber oder ein qualifizierter Verband einen angeblichen Wettbewerbsverstoß rügt. Ziel ist es, den beanstandeten Zustand ohne Gerichtsverfahren zu beseitigen.
Rechtsgrundlage ist in der Regel das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Abmahnungen dienen dabei nicht der Bestrafung, sondern der Unterlassung zukünftiger Verstöße. In der Praxis sind sie jedoch oft mit Kostenforderungen und weitreichenden Verpflichtungen verbunden.
Typische Gründe für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen entstehen häufig aus formalen Fehlern, insbesondere im Online-Bereich. Typische Auslöser sind unter anderem:
- Fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben
- Unvollständige oder falsche Widerrufsbelehrungen
- Irreführende Preisangaben oder Werbung
- Verstöße gegen Informationspflichten im Onlinehandel
- Unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Unklare Lieferzeitangaben
- Vergleichende Werbung, die Mitbewerber herabsetzt
Gerade im E-Commerce und bei Dienstleistungswebsites reichen bereits kleine formale Fehler, um abgemahnt zu werden.
Wer darf im Wettbewerbsrecht abmahnen?
Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Abmahnbefugt sind insbesondere:
- Mitbewerber, die in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen
- Bestimmte Verbände und Kammern
- Qualifizierte Wirtschaftsverbände
Problematisch wird es, wenn Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen werden, etwa primär zur Generierung von Gebühren. Ob ein solcher Missbrauch vorliegt, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Unterlassungserklärung: Vorsicht vor voreiligen Unterschriften
Nahezu jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung enthält eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese verpflichtet den Abgemahnten, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen – oft lebenslang.
Wichtig:
- Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist vertraglich bindend
- Verstöße können hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen
- Die Formulierungen sind häufig einseitig zugunsten des Abmahners
Daher gilt: Nicht ungeprüft unterschreiben. In vielen Fällen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll oder eine vollständige Zurückweisung der Ansprüche möglich.
Kosten und Risiken einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Neben der Unterlassung wird regelmäßig die Erstattung von Abmahnkosten verlangt. Diese berechnen sich aus dem angesetzten Streitwert, der teilweise sehr hoch angesetzt wird.
Je nach Fall drohen:
- Anwaltskosten des Gegners
- Eigene Rechtsberatungskosten
- Vertragsstrafen bei späteren Verstößen
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
Um diese Risiken zu minimieren, ist eine frühe und strategische Prüfung entscheidend.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Wer eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhält, sollte strukturiert vorgehen:
- Ruhe bewahren und Fristen notieren
- Keine voreiligen Erklärungen abgeben
- Abmahnung rechtlich prüfen lassen
- Berechtigung, Umfang und Kostenforderung bewerten
- Eine passende Strategie entwickeln (modifizieren, zurückweisen, verhandeln)
Jeder Fall ist individuell – pauschale Lösungen sind selten sinnvoll.
Sie sollten eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ernst nehmen – jedoch richtig handeln
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist kein Grund zur Panik, aber auch kein Bagatellfall. Wer unüberlegt handelt, riskiert langfristige Verpflichtungen und hohe Kosten. Mit einer sachlichen Prüfung und einer klaren Strategie lassen sich viele Abmahnungen entschärfen oder vollständig abwehren.
Auf soforthilfe-bei-abmahnung.de erhalten Betroffene eine erste Orientierung, wie sie in ihrem konkreten Fall vorgehen sollten – klar, verständlich und ohne unnötige Risiken.